Weltraumrecht

Explosionsmodell des Satelliten Sputnik 1, mit seinem Start erlangte das Weltraumrecht 1957 große praktische Bedeutung

Weltraumrecht ist jener Teilbereich des Rechts, der einen Bezug zu nationalen und internationalen Aktivitäten im Weltraum hat. Rechtsquellen sind in erster Linie fünf internationale Verträge und fünf Resolutionen über anzuwendende Grundsätze der Vereinten Nationen. Darüber hinaus zählen zum Weltraumrecht zahlreiche weitere Verträge und Konventionen der UN und anderer internationaler Organisationen, Verträge zweier oder mehrerer Staaten, nationale Gesetze und Verordnungen, und Entscheidungen internationaler und nationaler Gerichte.[1]

Über die Definition des Begriffs „Weltraum“ konnte bislang keine Einigkeit erreicht werden, obwohl die meisten Juristen darin übereinstimmen, dass der Weltraum auf der Höhe der auch von der Fédération Aéronautique Internationale als Definition herangezogenen Kármán-Linie beginnt, das sind 100 Kilometer Höhe. Die NASA und die United States Air Force betrachten eine Höhe von mehr als 80 Kilometern als Weltraum, und in Ermangelung einer völkerrechtlich verbindlichen Definition kann jeder Staat die Abgrenzung von eigenem Luftraum und hoheitsfremdem Weltraum über seinem Staatsgebiet selbst vornehmen.

Das Weltraumrecht war zunächst, auch nachdem erste Flugobjekte den Weltraum erreichten, nur ein Gegenstand abstrakter akademischer Erörterungen. Mit dem Start des ersten künstlichen Satelliten Sputnik 1 durch die Sowjetunion im Oktober 1957, während des Internationalen Geophysikalischen Jahres, erlangte es praktische Bedeutung.[1] Seither folgte die Entwicklung des Weltraumrechts stetig dem technischen Fortschritt, von der Stationierung ziviler und militärischer Satelliten über die bemannte Raumfahrt, die Einrichtung ständig besetzter Raumstationen bis hin zu Fragen der Schadenshaftung und der Nutzung von Ressourcen im Weltraum.

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